Grußwort des Vorsitzenden des VJE Schwalm-Eder (2019)
Als Vorsitzender des VJE grüße ich die Mitglieder des KJV Melsungen recht herzlich. Wir hoffen auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit zwischen den Verbänden und Mitgliedern. Leider sind unsere Mitglieder aufgrund ihrer beruflichen Anspannung nur schwer zu bewegen die Veranstaltungen der Jäger auf Hegering- und Kreisjagdvereinsebene zu besuchen. Wir sollten hier immer wieder erinnern.
Wir hatten in 2018 nochmals das Thema ASP im Rahmen unserer Mitgliederversammlung durch die Veterinäre des RP Kassel behandeln lassen. Trotz des leidigen Themas hat sich hier eine gute Zusammenarbeit ergeben.
Bezüglich der Bejagung von Rot- und Rehwild sind wir nach wie vor kooperativ. Mit großem Befremden hat uns die übereilt erlassene Schalenwildrichtlinie befremdet. Insbesondere die quasi Entmündigung der Hegegemeinschaften und alleinige Orientierung an Verbiss- und Schälschäden entspricht nicht unserer Auffassung von sachgerechter Bejagung. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund einer Waldstilllegungsquote von 10 %, welches die Zugrundelegung von Schälschadenprozenten ad absurdum führt. Wir hoffen auf eine entsprechende Novellierung der Richtlinie, auch im Hinblick auf die Wertigkeit unserer Reviere.
Guxhagen, den 05.04.2019 Dr. V. Wolfram
Bericht zu Wildschaden- und Wildäsungsfragen 2017/18
1. Feld
Im Gegensatz zum Jagdjahr 2017 waren die Schwarzwildschäden zumindest im Frühjahr und Sommer erheblich geringer als im Vorjahr. Wie sich zwischenzeitlich herausgestellt hat sind die saisonalen Bejagungsverbote auf Schwarzwild bei Hessen Forst maßgeblich an der Schadenshöhe im Feld beteiligt. Im Jahr 2017 konnte man dies in den Sommerwochen deutlich erkennen.
Schwerpunkt der Tätigkeit waren Schwarzwildschäden auf Grünland mit Kalkulation der erforderlichen Reparaturkosten. Rapsschäden spielten hingegen nur eine untergeordnete Rolle bzw. wurden durch die sogenannte Blütenwelke im Mai 2018 völlig überlagert.
Es wird nochmals daraufhin gewiesen, dass ein Einschalten des Obmanns nur vor dem formalen Termin bzw. beim Termin mit der Gemeinde Sinn macht und in dieser Phase eine Schlichtung möglich ist.
Bei Anwendung der Richtsätze des RP Kassel kam es im Sommer 2018, mit Auswirkung bis in 2019 hinein, zu zahlreichen Fehleinschätzungen. Die Erträge auf den Wildschadensflächen lagen überwiegend in der Ertragsklasse I und teilweise darunter. Die trockenheitsbedingt niedrigeren Erträge wurden nicht in allen Schätzungen umgesetzt.
Wildschadensseminare 2019: 2 x im März und
18.04.2019 für die Gemeinden Fuldabrück, Guxhagen, Söhrewald und Körle
10.09.2019 Friedrichsdorf
17.09.2019 Alsfeld-Eudorf
Sämtliche Veranstaltungen sind für Jäger, Landwirte, Jagdrechtsinhaber, Ortsschätzer und Vertreter der Kommunen zugänglich.
Bei den Kommunen sind nach wie vor erhebliche Defizite bezüglich des Verfahrens festzustellen. In weiten Teilen sind keine oder nur unqualifizeirte Wildschadenschätzer verfügbar.
2. Wald
Verbiss- und Schälschäden sind auch im Vergleich zum Vorjahr auf einem unverändert niedrigen Niveau. Allerdings kommt es punktuell zu grenzwertigen Schälschäden. Dieser Bereich liegt im Grenzbereich des Schwalm-Eder-Kreises zum Werra-Meißner-Kreis und darf nicht verallgemeinert werden.
Nach wie vor besteht ein erhebliches Defizit an Äsungsflächen im Wald. Statt Totholz und Waldnichtnutzung in den Vordergrund zu stellen, wäre es sinnvoller den gemäß Gesetz geforderten 0,5 % Äsungsflächen nachzukommen. Diese Mängel werden auch im Lebensraumgutachten genannt.
Guxhagen, den 05.04.2019 Dr. V. Wolfram