Die heute vom hessischen Umweltministerium veröffentlichten Managementpläne für den Umgang mit invasiven Arten wie z. B. den Waschbären stehen dem Artenschutz aber auch den Interessen geschädigter Haus- und Grundstücksbesitzer diametral entgegen. Der Landesjagdverband Hessen sieht die Vorgaben der EU, die eindeutig eine Eindämmung dieser Arten vorsehen, als nicht erfüllt. Insbesondere eine Schonzeit von März bis August, wie sie für den Waschbären seit 2016 in Hessen besteht, erschwert die von der EU geforderte Zurückdrängung.
Im vergangenen Jahr hatte das Umweltministerium erste Entwürfe der Managementpläne veröffentlicht und Bürger sowie Verbände und Experten aufgefordert, ihr Wissen und ihre Erfahrungen einzubringen. Der LJV Hessen sieht die Stellungnahmen über das Anhörungsportal als Makulatur, da die nun vorliegenden endgültigen Pläne eher eine Verschlechterung mit sich bringen. Die EU-Verordnung fordert ausdrücklich die Eindämmung des Waschbären und nicht nur präventive Maßnahmen.
Die hessischen Jägerinnen und Jäger müssen flächendeckend und ohne eine ideologisch geprägte Schonzeitenverordnung – unter Beachtung der Elternzeit – agieren dürfen. Nur so kann der Bestand der Waschbären dezimiert und einer weiteren Ausbreitung entgegengewirkt werden.
Das nun überarbeitete und vorgestellte Management- und Maßnahmenblatt zum Waschbären relativiert in einem noch stärkeren Maße die negativen Auswirkungen dieses Neozoon auf bedrohte heimische Arten.
Zudem wird die lokale Populationskontrolle durch jagdliche Mittel, in Bereichen, in denen der Waschbär eine erhebliche Gefahr für bedrohte Arten darstellt, durch die Forderung begleitender Monitoringmaßnahmen und die Festlegungen auf Erfolgsnachweise innerhalb eines bestimmten Zeitraums deutlich erschwert.
Der Waschbär steht auf der Unionsliste und wurde von einem internationalen Expertengremium als invasiv bewertet. Ganz im Gegensatz zur Aussage von Umweltministerin Priska Hinz „… Nicht alle invasiven Arten sind überall problematisch…“, sieht der LJV invasive Arten immer als problematisch an, da sie negativ in heimische Ökosysteme eingreifen – wie die Definition des Begriffes „invasiv“ bereits darlegt.
Haus- und Grundstücksbesitzer besonders in Nord- und Mittelhessen sind oft mit hohen Schäden an Gebäuden aber auch in Gärten oder Obstbäumen konfrontiert. Für viele bedrohte, im Feld lebende Arten wie das Rebhuhn oder den Feldhamster ist der Waschbär ein zusätzlicher Fressfeind. Um diese Arten zu schützen, ist eine ganzjährige intensive Bejagung der Waschbären unter Berücksichtigung des Elterntierschutzes zwingend notwendig.
Ein Punkt der Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit hingegen ist eine Kapitulation vor dem Waschbären: „Die Öffentlichkeit soll darüber unterrichtet werden, dass auf das Anbringen handelsüblicher Nistkästen für Vögel und Fledermäuse in Gebieten zu verzichten ist, in denen solche Kästen regelmäßig von Waschbären ausgenommen werden“.
Zur weiteren Information stellen wir Ihnen das 5-Punkte-Papier des Deutschen Jagdverbandes „Stärkung der Jagd auf Waschbär & Co. gefordert" sowie das vorliegende Management- und Maßnahmenblatt „Waschbär“ zum Download zur Verfügung.