HMUKLV: Bekämpfung der ASP/Erlass und Probenbegleitschein

Unter dem folgenden Downloadlink finden Sie den Erlass des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest.

 

Download: Erlass zur Bekämpfung der ASP

 

Weiterhin können Sie das Merkblatt zur Beprobung von tot aufgefundenem Schwarzwild sowie das Beiblatt zum Probenbegleitschein downloaden.

 

Download: Merkblatt zur Beprobung

 

Download: Beiblatt zum Probenbegleitschein

 Die Veterinärbehörde hat unserem Vorsitzenden entsprechendes Probenmaterial (15 Röhrchen und Begleitzettel) für den Altkreis Melsungen zur Verfügung gestellt, sodass als Fallwild oder Unfallwild deklarierte Sauen entsprechend beprobt werden könne. Das Probenmaterial kann in der Kanzlei "Goetjes · Jöllenbeck · Brand" (Platzgasse14, 34286 Sprangenberg) bei Bedarf angefordert werden.

Im März 2018 findet in jedem Regierungsbezirk eine, vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zusammen mit den Regierungspräsidien Kassel, Darmstadt und Gießen organisierte, regionale Informationsveranstaltung statt. Im Rahmen der Veranstaltungen werden einem interessierten Personenkreis Informationen zum aktuellen Stand der Afrikanischen Schweinepest und den bereits durchgeführten und geplanten Vorsorgemaßnahmen vermittelt werden. Zudem ist ausreichend Zeit für einen fachlichen Austausch vorgesehen.

 

Eingeladen werden insbesondere Jäger mit Multiplikatorenfunktion, wie z.B. Vorsitzende von Hegegemeinschaften, Vorsitzende der Jagdvereine und der LJV. Die Einladungen mit Hinweisen zur Anmeldung sind in der Tagespresse und auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu finden.

 

Allerdings wird auf die Ausführungen des LJV zur Haftungsfrage bei Totfunden verwiesen (siehe auch Hessenjäger 09/2017): Bei Fallwildfunden mit nicht erkennbarer Todesursache empfehlen wir umgehend und ausschließlich das zuständige Veterinäramt zu informieren, da bisher mögliche Haftungsfragen zur Seuchenverschleppung nicht abschließend geklärt sind.

 

Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren.